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Girokontopreise weichen voneinander ab – ein Vergleich lohnt sich

Kostenlose Girokonten in den ersten Lebensphasen

Schon in sehr jungen Jahren verfügen viele Kinder über Konten, zumeist Sparbücher und Jugendgirokonten. Die Banken verfolgen damit das Ziel, die jungen Menschen möglichst früh an sich zu binden. Darüber hinaus ist es natürlich nicht schädlich, wenn Kinder und Jugendliche schon sehr früh lernen, wie man mit einem Girokonto umzugehen hat.

Die Preisfrage stellt sich in diesem Alter noch nicht, denn die Kreditinstitute bieten Kindern und jungen Erwachsenen ein kostenloses Girokonto an. Vergleiche der Angebote sind unter anderem auf Websites wie http://www.online-girokontovergleich.de/girokonto-kostenlos/ möglich.

Umstellung auf kostenpflichtige Kontomodelle

Das Konto wird zumeist mit Ende des Studiums oder mit Eintritt in das Berufsleben kostenpflichtig. Die Banken, die zum Teil 25 Jahre oder länger alle Bankdienstleistungen rund um das Girokonto kostenlos angeboten haben, wollen dann nicht mehr länger auf Gebühren verzichten – und können dies vor allem aufgrund der schon lange anhaltenden Niedrigzinsphase auch nicht mehr.

Zu diesem Zeitpunkt lohnt sich erstmals ein Preisvergleich von Girokontomodellen verschiedener Anbieter.

Der Preisvergleich ist sinnvoll, aber nicht einfach

Viele Verbraucher scheuen sich davor, einen Preisvergleich zwischen verschiedenen Girokontomodellen vorzunehmen. Und das sicherlich nicht zu Unrecht, denn sich zwischen den ganzen Sternchen und Fußnoten in den Übersichten sowie den vielen unterschiedlichen Positionen zurechtzufinden, ist nicht leicht und kostet viel Zeit. Zwar sind die Kreditinstitute dazu verpflichtet, jede Art von Gebühr auszuweisen, der Vergleich fällt aufgrund teilweise unterschiedlicher Bezeichnungen dennoch nicht leicht.

Neue Gesetze werden den Vergleich und Wechsel vereinfachen

Eine aktuelle EU-Richtlinie, die einheitliche Bezeichnungen von allen Positionen rund um das Girokonto vorschreibt, wird Vergleiche zukünftig erleichtern. Die Banken müssen diese Richtlinie in einigen Monaten umgesetzt haben. Darüber hinaus hat der Verbraucher schon heute das Recht, eine sogenannte Kontowechselhilfe in Anspruch zu nehmen. Diese unterstützt ihn dabei, seine regelmäßigen Zahlungsströme wie z. B. Lastschriften und Daueraufträge vom alten Konto auf das Neue zu übertragen.

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